Informationen zur Förderung der Digitalisierung:
Förderfähig sind Kosten, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Das Fehlen einer Schlussrechnung steht der Erstattungsfähigkeit der Kosten nicht entgegen; eine reine Beauftragung reicht hingegen nicht aus (mindestens Zwischenrechnungen erforderlich). Unter diesen Voraussetzungen sind Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro erstattungsfähig . Anschaffungskosten von IT-Hardware sind dabei ansetzungsfähig, unter der Voraussetzung, dass diese zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch im Unternehmen vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, ist eine Rückzahlung der dafür erhaltenen Förderung fällig.
Information zur Förderung von Marketing und Werbekosten
Maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden, Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben für zwölf Monate in einem beliebigen Zeitraum seit Gründung.
Was ist neu bzw. wurde geändert?
Update zum 01.04.2021: Es werden bis zu 100% gefördert und ggf. zusätzlich ein Eigenkapitalzuschuss ab dem 3 Monat zwischen 25% bis 40% gewährt.
Update zum 01.04.2021: Verderbliche Ware auch bei Gastronomie, Händler, Hersteller förderfähig.
Update zum 01.04.2021: Voraussetzung ist bei AG´s und Co. KG´s die Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister.
Update zum 01.04.2021: Förderung fiktiver Fixkosten in der Veranstaltungsbrachen
Kein Anspruch wenn November / Dezemberhilfe beantragt wurde
Förderung von Soloselbständigen bis 7.500 EUR wenn im Hauptbetrieb oder Mitarbeiter vorhanden - Neustarthilfe
Förderung von 50% der Abschreibungsbeträge
Personalkosten werden mit 20% der Fixkosten pauschal berücksichtigt
Förderung von Investitionen in Digitalisierung (z.B. Online-Shop) mit max. 20.000 EURO
Förderung von Marketingkosten
Berücksichtigung von Verlusten aus verderblicher Ware und Saisonware