Warum und wieviel Compliance jetzt notwendig und sinnvoll ist, erklären wir Ihnen auf dieser Themenseite
Erfüllen Sie die GoBD
Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist Voraussetzung für eine den GoBD (ehem. GoBS) entsprechende Finanzbuchführung das Vorhandensein einer Verfahrensdokumentation in schriftlicher Form, aus welcher die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen hervorgeht. Diese Auffassung wird bereit seit dem 01.01.2015 vertreten. Auch wenn das Fehlen einer Dokumentation nicht automatisch zu einem formalen Mangel führt, erhöht dieses dennoch das Risiko für Hinzuschätzungen.
Vorteile des ersetzendes Scannen nutzen
Wenn Sie sich entscheiden gemeinsam mit uns eine Verfahrensdokumentation zu erstellen, dann lassen Sie uns einen wesentlichen Vorteil - die Möglichkeit Papierbelege nicht mehr archivieren zu müssen, erzielen. Wir erweitern die Dokumentation so, dass diese direkt nach einem Digitalisierungsvorgang vernichten können.
Rechnungswesen
Lassen Sie uns gemeinsam die Finanzbuchhaltung an die Qualität von Jahresabschlüssen heranführen und seien Sie zukünftig nicht mehr überrascht über hohe Steuernachzahlungsbeträge. Wir sprechen dann nicht mehr getrennt von Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss, sondern nur noch von Rechnungswesen.
Finanzplanung ist Pflicht
Mit Wirkung zum 01.01.2021 ist das StaRUG (Stabilisierung- und Restrukturierungsgesetz) mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Über § 1 StaRUG werden Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Firmen dazu verpflichtet, Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement zu betreiben. Eine zeitliche Übergangsregelung existiert nicht!
Im Klartext: Ab sofort hat jede GmbH / Co. KG / AG / UG usw. eine fortlaufende (integrierte) Unternehmens- und Finanzplanung umzusetzen. Dies gilt natürlich um so mehr, wenn sich das Unternehmen in einer Krise befindet.
"Integriert" bedeutet dabei das automatisierte Zusammenspiel zwischen Ertrags-/Aufwandsplanung und Liquidität.
Umsetzung
Setzen Sie mit uns abgestimmt auf die individuellen Anforderungen des Unternehmens eine integrierte Finanzplanung auf. Wir empfehlen stets einen Planungszeitraum von 24 Monaten zu dokumentieren.
Die Umsetzung kann in einer Excel-Lösung, einer Datev-Software-Lösung oder unter Einsatz von Drittanbietersoftware realisiert werden.
Kontrolle mit den Makros der Finanzverwaltung
Lassen Sie sich von uns eine Betriebsprüfung simulieren.
Wir arbeiten dabei mit ähnlichen Prüfungsschritten wie diese dann auch von einer Umsatzsteuerprüfung oder allgemeinen Außenprüfung vorgenommen werden.
Entdecken und vermeiden Sie damit mittelfristig Probleme mit der Verwaltung.
Risikomanagment
Identifizieren Sie (steuerliche) Unternehmensrisiken und reagieren Sie darauf durch notwendige Kontrollschritte.
Die Risikoidentifizierung erfolgt im Rahmen einer Prozessaufnahme durch uns im Unternehmen. Durch Dokumentation von Prozessen vermeiden Sie auch gleichzeitig den ungehinderten Abfluss von Wissen, z.B. durch Mitarbeiterfluktiation. Gemeinsam erarbeiten wir Kontrollfunktionen die standardisiert den Unternehmensrisiken entgegenwirken.
Mindestens im Bereich der Kassenführung halten wir ein Risikomangement für Pflicht, auch aus eigenem Unternehmerinteresse.