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Die E-Rechnung kommt 

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Was ist eine E-Rechnung

In der ersten Phase werden E-Rechnungen zukünftig auch wieder per Email versandt werden. Neben dem optisch durch Menschen lesbaren Teil wird die Rechnung jedoch um per Gesetz definierte Mindestinformationen angereichert. Diese Information ist für die EDV-Weiterverarbeitung bestimmt.

Das bloße versenden von Rechnungen im Pdf-Format stellt begrifflich keine E-Rechnung dar. Ab 2025 werden Pdf- oder Papier-Rechnungen als „sonstige Rechnungen“ bezeichnet. § 14 Abs. 1 S. 2 n.F

Wo ist die gesetzliche Grundlage

Die EU-Definition findet sich in Artikel 217 MwStSystRL. Die Umsetzung in Deutschland wurde in Art. 23 des Wachstumschancengesetz durchgeführt. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 22.03.2024 zugestimmt.

Im Umsatzsteuergesetz wurde § 14 sowie § 27 Abs. 38 infolgedessen geändert und angepasst.

Das Format der E-Rechnung muss der CEN-Norm "EN 16931" entsprechen. Dies sind derzeit u.A. die Formate: XRechnung / ZUGFeRD 2.0.1.

Wann geht es los ?

Abweichend von § 14 kann bis zum 31. Dezember 2026 auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht (Anm. z.B. Pdf), übermittelt werden. Auch kann bis zum 31. Dezember 2027 auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden, wenn der Gesamtumsatz des die Rechnungsausstellers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800 000 Euro betragen hat.

Workshop zum Thema

Damit Sie und wir von diesem Thema zeitlich nicht überrollt werden, hatten wir in unserem Online-Workshop am 26.04.2024 um 11:30 Uhr, die Basisinformationen vermittelt und Ihnen ganz konkrete umsetzbare Handlungsempfehlungen gegeben. Sie können sich im Nachgang hier gerne die Vortrags-Folien herunterladen.

Sprechen Sie uns an, wenn wir Sie bei Ihrem Prozess, hin zur E-Rechnung, begleiten dürfen. Gerne besteht auch die Möglichkeit der Beauftragung hier über das untenstehende Online-Formular.

Kleinbetragsrechnung

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Was ist mit Kleinunternehmer

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PV-Anlagenbetreiber

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Was ist heute zu tun

Im Jahr 2024 sollten Sie sich mit dem Empfang von E-Rechnungen beschäftigen und im besten Fall bereits Ihre Prozesse für Eingangsrechnungen optimiert und angepasst haben.

Damit sind Sie für die Jahre 2025 bis 2026 auf der sicheren Seite.

Was Sie dafür tun müssen? Beauftragen Sie uns mit Ihnen gemeinsam das Thema zu lösen.

Dauerrechnungen

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Sind Vermieter betroffen?

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Anhänge und Verweise in E-Rechnungen

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Wen trifft die Pflicht

Grds. jeden Unternehmer der Rechnungen im sogenannten B2B Bereich schreibt. Dabei muss es sich derzeit noch um einen Umsatz zwischen zwei inländische Unternehmer handeln.

Ausnahmen

Gilt nicht für Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 Euro. Ebenfalls nicht für B2C Umsätze mit Privatpersonen.

Eine Ausnahme besteht auch für Unternehmer die nur nach § 4 Nr. 8ff UStG steuerfrei Ausgangsumsätze haben. (z.B. Ärzte, Praxen usw.)

Was ist mit § 13b UStG Rechnungen

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Rechnungsberichtigung

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Vorsteuerabzug

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